Es wurden folgende neue Technische Regeln für Arbeitsstätten bekannt gemacht:
- ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen„
- ASR A4.1 „Sanitärräume„
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten
- ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten„
- ASR A1.5/1,2 „Fußböden„
- ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan„
- ASR A3.4 „Beleuchtung„
wurden ergänzt bzw. geändert.
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