Die notwendigen Aktualisierungen im Arbeitsstättenrecht nehmen finale Formen an. Folgende Arbeitsstättenregeln wurden jetzt auf den Seiten der BAuA neu veröffentlicht:
Arbeitsstätten: Neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.8 „Verkehrswege“
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A1-8.html
Arbeitsstätten: Neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A2-1.html
Arbeitsstätten: Neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A2-2.html
Von Bedeutung, da auch mit Veränderungen zum bisherigen Regelwerk verbunden, ist insbesondere die ASR A 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Dort aufgeführte Neuregelungen beziehen sich u.a. auf die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, die verbindliche Begriffseinführung des Brandschutzhelfers, dessen Anzahl und Unterweisung.
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