Im Zuge der stattfindenden Überarbeitung des Arbeitsstättenrechts sind zwei weitere Technische Regeln für Arbeitsstätten veröffentlicht worden:
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
- Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“
Mit Bekanntmachung der ASR A4.2 gelten die folgenden alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) endgültig nicht weiter fort:
– ASR 25/1 „Sitzgelegenheiten“
– ASR 29/1-4 „Pausenräume“
– ASR 31 „Liegeräume“
– ASR 45/1-6 „Tagesunterkünfte auf Baustellen“
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ ist aktualisiert worden.
Hier geht es zur entsprechenden Seite bei der BAuA:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.