Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen haben zur Harmonisierung der Unfallverhütungsvorschriften BGV A1 und GUV-V A1 die neue Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) erstellt.
Wesentliche neue Regelungen sind insbesondere wie folgt:
Die in staatlichem Arbeitsschutzrecht formulierten Maßnahmen gelten jetzt uneingeschränkt auch zum Schutz von Versicherten, die keine Beschäftigten sind, z.B. ehrenamtlich Tätige. Das bedeutet, dass die Versicherten grundsätzlich denselben Rechtsvorschriften unterliegen wie Beschäftigten.
Ferner haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand jetzt einheitliche Regelungen zur Bestimmung der Zahl von Sicherheitsbeauftragten vereinbart. Die Neuregelung weist nunmehr fünf verbindliche Kriterien auf, anhand derer die Unternehmen die Zahl der Sicherheitsbeauftragten individuell bestimmen können. Die früheren, starren Bestellungsstaffeln gemäß der Zahl der Beschäftigten entfallen.
Die DGUV Vorschrift 1 wird bei den meisten Unfallversicherungsträgern noch im Laufe des Jahres 2014 in Kraft treten, einzelne BGen haben diese bereits in Kraft gesetzt. Parallel wird die neue DGUV Regel 100-001, die Konkretisierungen zur DGUV Vorschrift 1 enthält, veröffentlicht.
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