Interessant: der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik hat einen Bußgeldkatalog zur Arbeitsstättenverordnung veröffentlicht.
Zitat:
„In der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) werden grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten gefordert. Mit der Änderung der ArbstättV im Juli 2010 ist es nunmehr möglich, durch Aufnahme des § 9 Verstöße gegen das Arbeitsstättenrecht als Straftat und Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Die LASI Veröffentlichung 56 „Bußgeldkataloge zur Arbeitsstättenverordnung“ soll deshalb den staatlichen Arbeitsschutzbehörden als Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ahndung von Verstößen gegen das Arbeitsstättenrecht dienen. Die Bußgeldkataloge beziehen sich auf Arbeitsstätten ohne Baustellen und mit Baustellen.
Zu beachten ist, dass die Bußgeldkataloge derzeit die am häufigsten vorkommenden zu ahndenden Tatbestände widerspiegeln und nach angemessener Anwendungserfahrung ergänzt werden sollen. “
Download hier:http://lasi.osha.de/docs/lv56.pdf
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