Zum 1. Januar 2013 wurden folgende Technischen Regeln außer Kraft gesetzt:
- Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
- Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (TRB)
- Technische Regeln zu Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (TRR)
- Technische Regeln Druckgase (TRG)
- Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD)
- Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (TRGL)
- Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (TRAC)
Hintergrund ist offensichtlich, die bisher in zahlreichen unterschiedlichen Technischen Regeln formulierten Anforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in einer zentralen Vorschrift zusammenzuführen: TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.