Das Bundeskabinett hat zum 02.11.2016 eine Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschlossen. Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und angepasst. Folgende Änderungen ergeben sich insbesondere: Bildschirmarbeitsverordnung: wird außer Kraft gesetzt, Inhalte werden in die neue ArbStättV…
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